Botschaft

Botschaft der Republik Indonesien in Wien

Österreich · Vienna

Verifiziert Verifiziert am 26.08.2026
Botschaft der Republik Indonesien in Wien
Embassy of the Republic of Indonesia in Vienna, Austria (Facebook account) · Public domain (PD-IDGov)

Konsularische Dienste nur nach Terminvereinbarung.

Termin per E-Mail vereinbaren

Legalisation — Apostille: Seit dem 4. Juni 2022 benötigen indonesische öffentliche Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, eine Apostille der Direktion für Zentrale Behörde und Internationales Recht des Ministeriums für Recht und Menschenrechte (https://apostille.ahu.go.id); eine Legalisation entfällt. Umgekehrt müssen öffentliche Urkunden österreichischer und slowenischer Behörden nicht mehr von der Botschaft in Wien legalisiert werden, sondern benötigen eine Apostille der zuständigen österreichischen bzw. slowenischen Stelle; Urkunden in der Landessprache sind von einer gerichtlich beeideten Übersetzerin oder einem Übersetzer ins Englische zu übertragen. Geschäftsdokumente zur Verwendung in Indonesien fallen noch nicht unter das Apostille-Regime und müssen weiterhin von der Botschaft legalisiert werden — 125 Euro pro Dokument, Bearbeitungsdauer drei Werktage.

Kontakt

Adresse
Gustav-Tschermak-Gasse 5-7
1180 Wien Auf Karte öffnen
Telefon
+43 1 476230
Notfall
+43 676 3401946
E-Mail
[email protected]
[email protected]
Fax
+4314730557
Webseite
https://kemlu.go.id/vienna
Antragsannahme
Montag – Mittwoch 09:30 – 12:00
Dokumentenabholung
Montag – Mittwoch 14:30 – 15:30
Zusätzlich akkreditiert für
Slowenien

Öffentliche Verkehrsmittel in der Nähe

Einfachste Anfahrt: Bahnhof Wien Gersthof etwa 750 m

  • Wien Gersthof Bahnhof Linien: S45 etwa 750 m
  • Aumannplatz Straßenbahnhaltestelle Linien: 40, 41 etwa 450 m
  • Weinhauser Gasse Straßenbahnhaltestelle Linien: 40, 41 etwa 550 m
  • Martinstraße Straßenbahnhaltestelle Linien: 40, 41 etwa 650 m
  • Gregor-Mendel-Straße Bushaltestelle Linien: 37A, 40A etwa 250 m
  • Cottagegasse Bushaltestelle Linien: 37A, 40A etwa 250 m
  • Aumannplatz Bushaltestelle Linien: N41 etwa 450 m

Entfernungen sind Luftlinie; der tatsächliche Fußweg ist länger.

Verkehrsdaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende

Dienstleistungen

  • Reisepass
  • Visum
  • Urkundenlegalisation
  • Personenstandswesen
  • Bürgerschutz
  • Notreisedokument

Häufige Fragen

Ich bin gerade in Österreich oder Slowenien angekommen. Was muss ich als Erstes tun?

Jede im Ausland lebende indonesische Staatsbürgerin und jeder Staatsbürger muss Aufenthaltsort, Umzug, Adressänderung, Aufenthaltsstatus sowie wichtige Ereignisse (Geburt, Heirat, Scheidung, Tod) den örtlichen Behörden und/oder der indonesischen Vertretung melden (Artikel 4, Gesetz Nr. 23/2006). Bei einem Aufenthalt von mehr als fünf Tagen in Österreich oder Slowenien — zum Studium, zur Reise, zur Arbeit oder zum Wohnen — ist eine Registrierung bei der Botschaft in Wien erforderlich: https://peduliwni.kemlu.go.id

Was sind ein Pass und ein SPLP, und wie beantragt man sie?

Ein Pass ist das offizielle Reisedokument, das die Republik Indonesien ihren ins Ausland reisenden Staatsbürgern ausstellt. Ein SPLP (Reisedokument anstelle eines Passes) ist ein befristetes Ersatzdokument für bestimmte Fälle, insbesondere bei Passverlust; es gilt nur einmalig und ausschließlich für die Rückreise nach Indonesien. Für einen Pass müssen Antragstellende persönlich in der Botschaft in Wien erscheinen, Unterlagen einreichen, das Formular ausfüllen und biometrische Daten erfassen lassen. Für ein SPLP können Antragstellende direkt mit allen erforderlichen Unterlagen kommen.

Wann kann ein Pass erneuert werden?

Wenn die Restgültigkeit weniger als sechs Monate beträgt, die Seiten voll sind oder der Pass beschädigt bzw. verloren ist.

Kann ein Pass erneuert werden, wenn noch mehr als sechs Monate Gültigkeit bestehen?

Ja, für bestimmte Zwecke oder Situationen. Erfolgt die Erneuerung im Zusammenhang mit der Beantragung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels, ist ein Schreiben der örtlichen Behörde beizulegen, das bestätigt, dass der Aufenthaltstitel an die Passgültigkeit gebunden ist.

Was ist zu tun, wenn der Pass verloren geht oder beschädigt wird?

Bei Verlust ist eine Verlustanzeige bei der Polizei oder im Fundamt einzuholen. Bei Beschädigung sollten sich Antragstellende zunächst zur Prüfung an die Botschaft wenden: [email protected].

Müssen Antragstellende persönlich in der Botschaft erscheinen, und müssen die Unterlagen im Original eingereicht werden?

Ja. Die Passunterlagen sind im Original einzureichen, da sie in das Einwanderungssystem eingescannt werden und im Archiv der Botschaft verbleiben. Alle Antragstellenden, auch Säuglinge und Kinder, müssen persönlich erscheinen, um Unterlagen einzureichen und biometrische Daten (Foto und Fingerabdrücke) erfassen zu lassen.

Stellt die Botschaft elektronische Pässe aus?

Nein. Die Botschaft stellt ausschließlich reguläre Pässe mit 48 Seiten aus.

Wie lange ist ein neuer Pass gültig?

Von der Botschaft in Wien ausgestellte indonesische Pässe sind fünf Jahre gültig; bei Kindern mit doppelter Staatsangehörigkeit längstens bis zum 21. Lebensjahr.

Wie werden die Passgebühren bezahlt?

Ausschließlich bargeldlos, per Karte am Konsularschalter.

Wie lange dauert die Ausstellung eines Passes?

Bis zu vier Arbeitstage nach der biometrischen Erfassung.

Kann der Pass per Post zugesandt werden?

Ja, per vorfrankiertem Versand. Kosten sowie das Risiko von Beschädigung oder Verlust trägt die antragstellende Person.

Wird der alte Pass zurückgegeben?

Ja, er wird nach Ausstellung des neuen Passes zurückgegeben.

Kann eine Person, die früher indonesische Staatsangehörige war, noch einen indonesischen Pass erhalten?

Nein. Wer die indonesische Staatsangehörigkeit aufgegeben oder verloren hat, muss den indonesischen Pass zurückgeben und die Aufgabe bzw. den Verlust melden: https://kewarganegaraan.ahu.go.id/

Kann ein SPLP für Reisen in andere Länder verwendet werden?

Nein. Ein SPLP gilt nur einmalig und ausschließlich für die Rückreise nach Indonesien.