Staatsbürgerschaft & Recht
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Berechtigt die Heirat mit einem indonesischen Staatsbürger automatisch zum Aufenthalt in Indonesien?

Berechtigt die Heirat mit einem indonesischen Staatsbürger automatisch zum Aufenthalt in Indonesien?

Nach der Heirat mit einem indonesischen Staatsangehörigen (WNI) gehen viele Paare davon aus, dass der ausländische Ehepartner (WNA) sofort in Indonesien leben darf. Tatsächlich verleiht die Ehe jedoch nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht.

Um sich legal in Indonesien aufzuhalten, muss der ausländische Ehepartner ein Visum sowie eine Aufenthaltserlaubnis gemäß den indonesischen Einwanderungsbestimmungen beantragen.

Welches Visum ist also erforderlich? Was unterscheidet VITAS, KITAS und KITAP voneinander? Lesen Sie dazu den folgenden Leitfaden.

VITAS, KITAS und KITAP: Was ist der Unterschied?

Vor der Antragstellung ist es wichtig zu verstehen, dass es sich bei VITAS, KITAS und KITAP um drei verschiedene Dokumente handelt.

DokumentFunktionGültigkeitsdauer
VITAS (Visum für begrenzten Aufenthalt) E31AVisum zur Einreise nach Indonesien mit der Absicht, dort zu lebenGültig für 90 Tage ab Ausstellungsdatum für die Einreise nach Indonesien
KITAS (ITAS) für EhepartnerVorübergehende Aufenthaltserlaubnis für ausländische Ehepartner indonesischer StaatsangehörigerIn der Regel 1 oder 2 Jahre; verlängerbar
KITAP (ITAP)DaueraufenthaltserlaubnisGültig für 5 Jahre; verlängerbar

Vereinfacht ausgedrückt folgt der Antragsprozess dieser Abfolge:

Heirat → Beantragung des VITAS → Einreise nach Indonesien → Erhalt des KITAS für Ehepartner → Beantragung des KITAP (sofern die Voraussetzungen erfüllt sind).

1. Visum für begrenzten Aufenthalt (VITAS) E31A

Das Visum für begrenzten Aufenthalt (VITAS) ist ein Visum, das ausländischen Staatsangehörigen die Einreise nach Indonesien ermöglicht, wenn sie dort für einen bestimmten Zeitraum leben wollen – etwa aufgrund einer Ehe mit einem indonesischen Staatsangehörigen, einer Beschäftigung, eines Studiums oder einer Investition.

Das VITAS für Ehepartner indonesischer Staatsangehöriger (Kategorie E31A) ist im Allgemeinen 90 Tage ab dem Ausstellungsdatum gültig. Das bedeutet, dass der Visuminhaber innerhalb dieses Zeitraums von 90 Tagen nach Indonesien einreisen muss. Erfolgt die Einreise nicht innerhalb dieser Frist, verfällt das Visum und ein neuer Antrag muss gestellt werden.

Für Paare, die aus einem indonesischen und einem ausländischen Partner bestehen, dient das VITAS als erster Schritt zum Erhalt des KITAS für Ehepartner. Anträge für ein VITAS werden über das eVisa-System der Generaldirektion für Einwanderung eingereicht. ### 2. KITAS zur Familienzusammenführung (Ehepartner-KITAS)

Nach der Einreise nach Indonesien mit einem VITAS kann ein ausländischer Ehepartner eine KITAS zur Familienzusammenführung (Ehepartner-KITAS) beantragen, die vom indonesischen Ehepartner gesponsert wird.

Sobald das VITAS in eine Ehepartner-KITAS (E31A) umgewandelt wurde, ist die Aufenthaltserlaubnis im Allgemeinen gültig für:

1 Jahr oder 2 Jahre,

je nach der von der Einwanderungsbehörde erteilten Genehmigung, und sie ist verlängerbar. Bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (wie z. B. einer Ehedauer von einer festgelegten Mindestzeit) kann der Inhaber der Ehepartner-KITAS eine KITAP (Daueraufenthaltserlaubnis) beantragen.

Was ist eine Ehepartner-KITAS?

Eine Ehepartner-KITAS ist eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Staatsangehörige, die rechtmäßig mit einem indonesischen Staatsangehörigen verheiratet sind.

Mit dieser Aufenthaltserlaubnis kann der ausländische Ehepartner:

  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Indonesien.
  • Aus- und Wiedereinreise nach Indonesien gemäß den Bestimmungen der jeweiligen Aufenthaltserlaubnis.
  • Erledigung administrativer Angelegenheiten, wie z. B. Beantragung einer Steuernummer (NPWP), Eröffnung eines Bankkontos oder Erwerb eines Führerscheins (SIM), sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Beantragung einer KITAP (Daueraufenthaltserlaubnis) nach Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass eine Spouse-KITAS (Aufenthaltserlaubnis für Ehepartner) keine Arbeitserlaubnis darstellt. Wenn der ausländische Ehepartner in Indonesien arbeiten möchte, müssen die geltenden Einwanderungs- und Arbeitsvorschriften eingehalten werden.

Voraussetzungen für die Beantragung einer Spouse-KITAS

Obwohl sich die Anforderungen ändern können, gehören zu den allgemein erforderlichen Unterlagen:

Vom indonesischen Ehepartner

  • KTP (indonesischer Personalausweis).
  • Familienkarte (Kartu Keluarga).
  • Heiratsbuch oder Heiratsurkunde.
  • Sponsoring-Schreiben (Verpflichtungserklärung).
  • Nachweis des Wohnsitzes (falls angefordert).

Vom ausländischen Ehepartner

  • Gültiger Reisepass.
  • Heiratsurkunde.
  • Passfotos.
  • Weitere Nachweise, wie von der Generaldirektion für Einwanderung (Directorate General of Immigration) gefordert.

Wenn die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat, muss sichergestellt werden, dass die Ehe gemäß den indonesischen Vorschriften gemeldet bzw. registriert wurde.

Welche Kosten fallen für die Bearbeitung von VITAS und Spouse-KITAS an?

Die Kosten setzen sich aus Visagebühren und Gebühren für die Aufenthaltserlaubnis zusammen.

Zur Orientierung:

DokumententypOffizielle Gebühr*
VITASGemäß offiziellen Sätzen, abhängig von der Art des beantragten Visums
Spouse-KITAS (1 Jahr)IDR 6.000.000
Spouse-KITAS (2 Jahre)IDR 8.500.000
KITAP (5 Jahre)IDR 13.500.000

*Nicht enthalten sind Kosten für Dokumentenübersetzungen, Apostillen/Legalisierungen oder Agenturgebühren bei Beauftragung Dritter.

Die Gebühren können jederzeit gemäß staatlichen Vorschriften geändert werden.

Die Heirat mit einem indonesischen Staatsbürger verleiht dem ausländischen Ehepartner nicht automatisch das Recht, im Land zu leben. Um legal in Indonesien zu leben, muss der ausländische Ehepartner mehrere Schritte durchlaufen: die Beantragung eines VITAS, den Erhalt eines Ehepartner-KITAS und schließlich die Beantragung eines KITAP, sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

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